Steckerfertige PV-Anlage (Plug-In)

Beabsichtigen Sie, eine steckerfertige Erzeugungsanlage (auch Mini-PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder Plug-In-Anlage genannt) bis 600 VA am Niederspannungsnetz zu betreiben, dann sind Sie dazu verpflichtet, die Installation bei uns anzumelden.

Nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA.

Bitte beachten Sie unbedingt die unten auf dem Anmeldeformular angegebenen Informationen! Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular bestätigen Sie die Einhaltung dieser Hinweise. Darüber hinaus können Sie im Downloadbereich das zu verwendende Messkonzept einsehen und nutzen. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdaten­registerverordnung (MaStRV). Hierzu stellt die Bundesnetzagentur weitere Informationen zur Verfügung.

Der VDE|FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen veröffentlicht.

Gilt für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmeldeverfahren?

Entscheidungshilfe zum Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen

Erste steckerfertige Erzeugungsanlage mit einer Leistung
SAmax kleiner 600 VA in der Anschlussnutzeranlage*?

Ja

Nein

Vereinfachtes-Anmeldeverfahren

nach DIN VDE-AR-N 4105:2018-11

Standard-Anmeldeverfahren

nach DIN VDE-AR-N 4105:2018-11, siehe

NETZE Magdeburg | Erzeugungsanlagen bis 30 kW (netze-magdeburg.de)

*Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung des Energieversorgungsunternehmens zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie

Beispiel:

Sie wollen eine steckerfertige Erzeugungsanlage kleiner 600 VA in Ihrer Gartenparzelle installieren? Ihr gesamter Gartenverein hat jedoch nur einen Übergabezähler zum Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Sie besitzen in Ihrer Gartenparzelle einen Unterzähler des Gartenvereins?

Vorgehensweise:

Da der gesamte Gartenverein nur einen Übergabezähler zum Energieversorgungsunternehmen besitzt, ist der gesamte Gartenverein eine Anschlussnutzeranlage. Es kann nur für eine steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmeldeverfahren angewendet werden. Die Anmeldung der steckerfertigen Erzeugungsanlage muss zusammen mit dem Anschlussnutzer (Gartenverein) gestellt werden. Bei der Erstellung der Anmeldung muss der Anschlussnutzer (Gartenverein) prüfen, ob bereits weitere steckerfertige Erzeugungsanlagen installiert sind. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Anmeldung der Erzeugungsanlage nach dem Standardverfahren der VDE-AR-N 4105:2018-11 über einen eingetragenen Elektroinstallateur. Alle Unterlagen für das Standard-Anmeldeverfahren finden Sie  hier.

Ihre steckerfertige PV-Anlage wurde verkauft oder verschenkt?
Sollten Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage an ein anderes Familienmitglied, Bekannte, Verwandte etc. verkaufen oder verschenken, muss dies im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über den Punkt „Betreiberwechsel“ mitgeteilt werden. Die Anlage darf in diesem Fall nicht als „dauerhaft stillgelegt“ registriert werden.

Ihre steckerfertige PV-Anlage wurde stillgelegt?

Bitte teilen Sie uns kurz Datum und Grund der Stilllegung per E-Mail an einspeisung@netze-magdeburg.de mit und registrieren die Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Download

Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA

Messkonzept für steckerfertige Erzeugungsanlagen