Beabsichtigen Sie, eine steckerfertige Erzeugungsanlage (auch Mini-PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder Plug-In-Anlage genannt) bis 600 VA am Niederspannungsnetz zu betreiben, dann sind Sie dazu verpflichtet, die Installation bei uns anzumelden.
Nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 VA.
Bitte beachten Sie unbedingt die unten auf dem Anmeldeformular angegebenen Informationen! Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular bestätigen Sie die Einhaltung dieser Hinweise. Darüber hinaus können Sie hier das zu verwendende Messkonzept einsehen und nutzen. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Hierzu stellt die Bundesnetzagentur weitere Informationen zur Verfügung.
Der VDE|FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen veröffentlicht.
Gilt für Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmeldeverfahren?
Entscheidungshilfe zum Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen
Erste steckerfertige Erzeugungsanlage mit einer Leistung
SAmax kleiner 600 VA in der Anschlussnutzeranlage*?
Ja
Nein
Vereinfachtes-Anmeldeverfahren
nach DIN VDE-AR-N 4105:2018-11
Standard-Anmeldeverfahren
nach DIN VDE-AR-N 4105:2018-11, siehe
NETZE Magdeburg | Erzeugungsanlagen bis 30 kW (netze-magdeburg.de)
*Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung des Energieversorgungsunternehmens zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie
Beispiel:
Sie wollen eine steckerfertige Erzeugungsanlage kleiner 600 VA in Ihrer Gartenparzelle installieren? Ihr gesamter Gartenverein hat jedoch nur einen Übergabezähler zum Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Sie besitzen in Ihrer Gartenparzelle einen Unterzähler des Gartenvereins?
Vorgehensweise:
Da der gesamte Gartenverein nur einen Übergabezähler zum Energieversorgungsunternehmen besitzt, ist der gesamte Gartenverein eine Anschlussnutzeranlage. Es kann nur für eine steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmeldeverfahren angewendet werden. Die Anmeldung der steckerfertigen Erzeugungsanlage muss zusammen mit dem Anschlussnutzer (Gartenverein) gestellt werden. Bei der Erstellung der Anmeldung muss der Anschlussnutzer (Gartenverein) prüfen, ob bereits weitere steckerfertige Erzeugungsanlagen installiert sind. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Anmeldung der Erzeugungsanlage nach dem Standardverfahren der VDE-AR-N 4105:2018-11 über einen eingetragenen Elektroinstallateur. Alle Unterlagen für das Standard-Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Download
Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA