Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm

Vertikal integrierte Energieversorgungs­unternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungs­programm) festzulegen und jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen. Nachstehend finden Sie den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm … Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm weiterlesen