Messstellenbetrieb
Am 2. September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) in Kraft getreten. Kern des GDEW ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb bündelt sowie die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler schafft. Es verpflichtet alle Messstellenbetreiber flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.
Die Netze Magdeburg GmbH nimmt innerhalb des von ihr betriebenen Energieversorgungsnetzes die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.
FAQ
Was sind moderne Messeinrichtungen
- Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die den Stromverbrauch messen und dem Verbraucher historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte über 24 Monate zur Verfügung stellen.
Was sind intelligente Messsysteme?
- Ein intelligentes Messsystem ist die – zur Erreichung einer erfolgreichen Energiewende notwendige – Weiterentwicklung von konventionellen, meist analogen Zählern. In den meisten der bis heute bestehenden Stromzähler ist eine Magnetscheibe integriert, welche sich durch das Anlegen einer elektrischen Spannung dreht. Ablesen lässt sich somit lediglich der aktuelle Verbrauchsstand. Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler und das Smart Meter Gateway eine gesicherte Kommunikationseinheit.
Welche Komponenten beinhaltet ein intelligentes Messsystem ?
- Die moderne Messeinrichtung erfasst die Verbrauchsdaten, die sich durch die Eingabe des Sicherheitscodes (PIN) anzeigen lassen. So lassen sich neben dem aktuellen Verbrauchsstand tages-, wochen-, monats- und auch jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate (haushaltsgenau) einsehen. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt aus rein technischen Gründen nicht, da lediglich ein elektronisches Messwerk verbaut ist.
- Das Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems und hat die Aufgabe, eine sichere Kommunikation in das Weiterverkehrsnetz zu gewährleisten. Die verschlüsselte Kommunikation richtet sich in Deutschland nach besonders strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Damit ist das in Deutschland etablierte Sicherheitsniveau von Smart Metern in Europa führend. Die Sicherheitsinfrastruktur ist so strukturiert, dass Verbindungen lediglich von innen nach außen aufgebaut werden. Jegliche Datenübertragung erfolgt über eine sichere Verbindung und nicht über das WLAN von Kundinnen und Kunden.
Warum werden sie eingesetzt (Rechtliche Grundlage)?
- Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes.
- Ob eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, richtet sich nach dem Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
Ist der Einbau verpflichtend?
- Ja, der Einbau ist für alle im Messstellenbetriebsgesetz genannten Fallgruppen verpflichtend.
- Der Einbau wird deutschlandweit durchgeführt.
Wie bekomme ich freiwillig ein intelligentes Messsystem eingebaut?
- Ist man nicht vom verpflichtenden Einbau eines intelligenten Messsystems betroffen, so kann dessen Einbau bei der Netze Magdeburg GmbH beantragt werden. Wichtig: Einen einklagbaren Anspruch auf den Einbau eines intelligenten Messsystems gibt es für Kundinnen und Kunden nicht.
Wozu dienen die digitalen Zähler? Welche Vorteile bieten Sie?
- Mehr Verbrauchstransparenz
- Mehr Verbrauchsbewusstsein
- Mehr Kostentransparenz
- Neue (variable) Stromtarife – neue Einsparmöglichkeiten
- Mehr Energiewende
Mehr Infos zu den Vorteilen intelligenter Messsysteme
Wer erhält die Messwerte einer modernen Messeinrichtung?
- Eine moderne Messeinrichtung hinterlegt verbrauchshistorische Daten der letzten 24 Monate im Speicher des Gerätes.
- Bei modernen Messeinrichtungen werden nur historische Werte gespeichert, keine persönlichen Daten. Allerdings können die erhobenen Daten Aufschluss über das Verbrauchsverhalten, Lebensgewohnheiten, etc. geben.
- Bei modernen Messeinrichtungen haben nur Sie Zugriff auf Ihre verbrauchshistorischen Daten.
- Es gelten die technischen Richtlinien des Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
Wer erhält die Messwerte eines intelligenten Messsystems?
- Die Datenübertragung des intelligenten Messsystems nach außen erfolgt lediglich an die im Gesetz festgeschriebenen Unternehmen. Dazu gehören beispielweise Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber sowie Stromlieferanten. Ein Messstellenbetreiber ist das für den Einbau von Zählern zuständige Unternehmen, oftmals ist es der lokale Netzbetreiber. Ein Stromlieferant ist das Unternehmen, mit welchem die Kundinnen und Kunden ihren Tarif zur Stromlieferung abgeschlossen haben. Der Datenfluss ist im Gesetz sehr restriktiv, also stark einschränkend geregelt. So dürfen die Daten zum Zählerstand oder aktuellem Verbrauch zum Beispiel in keinem Fall für Werbezwecke verwendet werden.
Wie funktioniert die Datenerhebung?
- Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln, verarbeiten und versenden. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der Photovoltaik-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.
Ist das persönliche Verbrauchsverhalten an der modernen Messeinrichtung einsehbar bzw. nachvollziehbar?
- Nein, es ist auf dem Display wie bisher nur der aktuelle Zählerstand sichtbar. Die persönlichen Verbrauchsdaten sind mit Hilfe einer vierstelligen PIN geschützt. Diese können Sie bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber anfordern.
- Dabei gelten die technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik
Wie hoch sind die Kosten?
- Für einen Haushalt mit hohem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden im Jahr liegen die gesetzlichen Kosten beispielsweise bei 100 Euro jährlich. Für alle Pflichteinbaufälle von intelligenten Messsystemen gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
- Die Aufstellung der Kosten finden Sie in unserem Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
- Die Berechnung der Kosten erfolgt wie gewohnt über Ihren Lieferanten, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben.
Sind Umbauten am Zählerschrank notwendig?
- Die neue Messtechnik kommt an die Stelle des bisherigen Zählers. Üblicherweise passt ein intelligentes Messsystem, inklusive Smart-Meter-Gateway, in den bestehenden Zählerschrank.
- Sind Umbauten am Zählerschrank oder der kundenseitigen elektrischen Anlage notwendig, so sind diese durch den oder die Eigentümerin bei einer Elektrofachfirma zu beauftragen und deren Kosten zu tragen.
Muss ich den Strom zahlen, den das intelligente Messsystem für seinen Betrieb verbraucht?
- Nein, der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt