
Verantwortlich für die Aufgaben des Messstellenbetriebs ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (i.d.R. der Verteilnetzbetreiber), soweit keine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Dabei hat der Messstellenbetrieb u.a. folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen bzw. Messsysteme.
Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Konzessionsgebiet der Netze Magdeburg GmbH gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Diese Beziehung wird in einem Messstellenbetreiberrahmenvertrag geregelt.
Gemäß den Beschlüssen BK6-17-042 zur Anpassung der Standardverträge und BK6-24-125 zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags sind Netzbetreiber verpflichtet, den jeweils gültigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und Messstellenbetreibern einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag sowie weitere Dokumente stehen Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung. Unser aktuelles Kontaktdatenblatt ist auf der Seite Netznutzung – Verträge veröffentlicht.
Download
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig bis 30.06.2026)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 01.07.2026)
Anlage EDI-Vereinbarung (gültig ab 01.07.2026)