Steuerbarkeitscheck

eine PV-Freiflächenanlage im Sonnenschein der untergehenden Sonne

Information zum Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG

Im Zuge der Umsetzung des § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) informieren wir Sie über den anstehenden Steuerbarkeitscheck Ihrer Erzeugungs- und Speicheranlage(n), die an unser Verteilnetz angeschlossen ist/sind.

Hintergrund

Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse wurde ein verpflichtender Steuerbarkeitscheck eingeführt: Gemäß § 12 Abs. 2a EnWG müssen Netzbetreiber sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, die Einspeiseleistung der an ihrem Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen anzupassen und Speicheranlagen zu steuern. Die jeweilige Ist-Einspeisung ist gemäß § 12 Abs. 2b EnWG abzurufen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungs- und speicheranlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Mit dem Steuerbarkeitscheck setzen wir eine weitere gesetzliche Vorgabe des § 12 Abs. 2b EnWG um.

Betroffene Anlagen

In der ersten Umsetzungsphase sind alle Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW zu testen, sofern sie vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurden. Ab dem 1. Januar 2026 sind auch kleinere Anlagen mit einer Nennleistung unter < 100 kW in den Steuerbarkeitscheck einzubeziehen.

Ablauf des Steuerbarkeitschecks

Der Test wird durch uns als Ihr zuständiger Netzbetreiber organisiert und jährlich durchgeführt. Die Tests erfolgen entschädigungsfrei. Bereits durchgeführte Steuerbarkeitsprüfungen seit dem 1. Juni 2024 – z. B. im Rahmen von Redispatch, Inbetriebnahmen oder Kaskadentests – werden anerkannt. Die Tests finden in einem festgelegten Zeitraum statt; der Eingriff in den Markt wird möglichst gering gehalten.

Weitere Informationen finden Sie unter Netztransparenz.de / Steuerbarkeitscheck.

Häufige Fragen und Antworten

Der Steuerbarkeitscheck ist eine jährliche gesetzliche Prüfung, bei der überprüft wird, ob Ihre Erzeugungs‑ oder Speicheranlage ab einer installierten Leistung von 7 kW technisch so angebunden ist, dass sie bei Bedarf durch den Netzbetreiber ferngesteuert werden kann.  

Der Steuerbarkeitscheck dient der Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes. Durch den starken Zuwachs an dezentralen Erzeugungsanlagen, wie z. B. Photovoltaik‑ oder Speicheranlagen, muss der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Einspeiseleistung einzelner Anlagen gezielt anpassen können. So lassen sich Netzüberlastungen und Erzeugungsüberschüsse vermeiden.  

Mit dem Steuerbarkeitscheck stellen wir sicher, dass Ihre Anlage im Ernstfall zuverlässig auf unsere Steuersignale reagiert und technisch ordnungsgemäß angebunden ist.  

Vom Steuerbarkeitscheck sind alle Erzeugungs‑ und Speicheranlagen ab einer installierten Leistung von 7 kW betroffen, die im Marktstammdatenregister gemeldet sind.  

Ausgenommen davon sind:  

  • Anlagen, die nach dem 01.05. des laufenden Jahres in Betrieb genommen wurden, sowie  
  • Anlagen, bei denen die Steuerbarkeit bereits erfolgreich im Rahmen einer Redispatch‑Maßnahme gemäß § 13a EnWG nachgewiesen wurde.   

Für den Steuerbarkeitscheck sendet der Netzbetreiber aus dem Netzleitsystem ein Steuersignal an Ihre Anlage. Dieses Signal bewirkt, dass die Einspeiseleistung Ihrer Anlage für einen begrenzten Zeitraum reduziert wird. Die Dauer des Tests beträgt in der Regel nur wenige Minuten und maximal bis zu 60 Minuten.  

Im Anschluss prüfen wir anhand der vorhandenen Messdaten, ob Ihre Anlage korrekt auf das Steuersignal reagiert hat und die Einspeiseleistung während des Steuerungszeitraums wie vorgesehen angepasst wurde.    

Im Jahr 2026 erfolgt einmalig eine Vorabinformation.  

Ab dem Jahr 2027 wird der Steuerbarkeitscheck nicht mehr vorab angekündigt.  

Die Tests werden jeweils bis zum 30.09. des Jahres durchgeführt, sobald geeignete äußere Bedingungen vorliegen – zum Beispiel bei sonnigem Wetter. So kann die Steuerbarkeit Ihrer Anlage unter realistischen Betriebsbedingungen überprüft werden.      

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Erzeugungs‑ oder Speicheranlage so auszustatten und zu betreiben, dass sie jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört insbesondere, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist und die erforderlichen Messdaten dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden können.  

Ob diese technischen Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen des jährlichen Steuerbarkeitschecks überprüft. Damit wird sichergestellt, dass Ihre Anlage im Bedarfsfall ordnungsgemäß durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann.  

Sollte Ihre Anlage im Rahmen des Steuerbarkeitschecks nicht ordnungsgemäß auf Steuersignale reagieren, kann dies rechtliche Folgen haben. In solchen Fällen sehen die gesetzlichen Regelungen Bußgelder oder Sanktionen vor.  

Bei dauerhaften Verstößen gegen die Anforderungen zur Steuerbarkeit können gemäß den gesetzlichen Vorgaben Zahlungen anfallen, die sich in der Regel auf 2 bis 10 Euro pro installierte Kilowatt und Monat belaufen.  

In Ausnahmefällen und bei wiederholter Nichterfüllung der Pflichten kann der Netzbetreiber weitere Maßnahmen ergreifen. Diese können im äußersten Fall bis zur Trennung der Anlage vom Stromnetz reichen.  

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Der Steuerbarkeitscheck wird vollständig durch den Netzbetreiber aus der Ferne durchgeführt und hat keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb Ihrer Anlage über den kurzen Testzeitraum hinaus.  

 Sofern Ihre Anlage ordnungsgemäß auf das Steuersignal reagiert, erfolgt keine gesonderte Rückmeldung.  

Sollte der Steuerbarkeitscheck nicht erfolgreich sein oder Auffälligkeiten festgestellt werden, informieren wir Sie bzw. den verantwortlichen Betreiber schriftlich über das Ergebnis und das weitere Vorgehen.    

Sollte Ihre Anlage beim Steuerbarkeitscheck nicht wie vorgesehen reagieren, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Steuerbarkeit Ihrer Anlage unverzüglich durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb wiederherstellen zu lassen, damit die gesetzlichen Anforderungen wieder erfüllt werden.  

Nein.

Der Steuerbarkeitscheck ist gesetzlich vorgeschrieben und wird daher ohne Entschädigung durchgeführt. Eine Vergütung für die kurzzeitige Abregelung im Rahmen des Tests ist nicht vorgesehen.