Barrierefreiheits­erklärung

Wir setzen uns dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.netze-magdeburg.de veröffentlichte Webseite der Netze Magdeburg GmbH

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar. 

Mit jeder inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung an unserer Webseite arbeiten wir konsequent daran die Barrierefreiheit unseres digitalen Angebots vollständig zu erfüllen. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 17 BFSG darstellen:

  • Die eingebetteten iFrame für die Störungsauskunft, Rexx und Google Maps sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die Zugänglichkeit für Screenreader und die Tastaturnavigation.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und aktualisiert am 21.11.2025

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. 

Kontakt

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Schlichtungsverfahren und Ombudsstelle 

Landesfachstelle 

Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstr. 31
39261 Zerbst/Anhalt

https://www.lf-barrierefreiheit-st.de

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.