Erzeugungs­anlagen > 100 MW

Mit Inkrafttreten der Kraftwerksnetz­anschlussverordnung (KraftNAV) am 30.06.2007 wurden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung ab 100 MW an Elektrizitätsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV geregelt.

Bei einer Netzanschlussanfrage nach KraftNAV treten Sie mit uns in Kontakt. Die Netze Magdeburg GmbH bearbeiten Ihr Vorhaben entsprechend dem in § 3 Absatz 2 bis 4  KraftNAV dargestellten Ablauf.

Die für die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens und die Prognose der für die Anschlussnutzung verfügbaren Leitungskapazitäten mindestens erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Unterlagenliste KraftNAV im Downloadbereich.

Das Magdeburger 110-kV-Netz ist als Doppelring mit jeweils einem Einspeisepunkt im Osten und im Westen aufgebaut. Die nördliche Hälfte des Netzes besteht überwiegend aus Freileitungen. Dagegen besteht der südliche Halbring vollständig aus Hochspannungskabeln. Eine Doppelleitung verbindet den westlichen Einspeisepunkt des Stadtrings mit dem vorgelagerten Höchstspannungsnetz in Wolmirstedt. Im 110-kV-Netz der Netze Magdeburg liegen gegenwärtig keine Engpässe vor oder werden erwartet.

Die durch ein Kraftwerk einspeisbare Leistung, ist von den Netzverhältnissen am gewünschten Netzanschlusspunkt abhängig und erfordert immer eine individuelle Betrachtung. Im Netzgebiet sind keine Kraftwerke mit einer Leistung ab 100 MW angeschlossen. Es liegen gegenwärtig keine Anschlussanfragen dieser Größenordnung vor.

Unser Netzschemaplan ist unter dem Punkt Download verfügbar.

Weiterhin schließen wir mit Ihnen einen Netzanschlussvertrag für Erzeugungsanlagen > 100 MW ab, der die wesentlichen Bedingungen aus der KraftNAV enthält. Spezifika des Anschlusses werden in den Anlagen zum Netzanschlussvertrag geregelt.

Diese Unterlagen befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Download

Unterlagenliste KraftNAV

Netzschemaplan

Formulare TAR HS – Anhang E – VDE-AR-N 4120:2018-11