Informationen

Messstellenbetrieb

Am 27. Mai 2023 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert worden. Das MsbG enthält Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb. Es bündelt alle Grundlagen für den flächendeckenden Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme.

Die Netze Magdeburg nehmen innerhalb des, von ihr betriebenen, Energieversorgungsnetzes die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr.

FAQ

Was sind moderne Messeinrichtungen

  • Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die den Stromverbrauch messen und dem Verbraucher historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte über 24 Monate zur Verfügung stellen.

Was sind intelligente Messsysteme?

  • Ein intelligentes Messsystem ist die – zur Erreichung einer erfolgreichen Energiewende notwendige – Weiterentwicklung von konventionellen, meist analogen Zählern. In den meisten der bis heute bestehenden Stromzähler ist eine Magnetscheibe integriert, welche sich durch das Anlegen einer elektrischen Spannung dreht. Ablesen lässt sich somit lediglich der aktuelle Verbrauchsstand. Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler und das Smart Meter Gateway eine gesicherte Kommunikationseinheit.

Welche Komponenten beinhaltet ein intelligentes Messsystem ?

  • Die moderne Messeinrichtung erfasst die Verbrauchsdaten, die sich durch die Eingabe des Sicherheitscodes (PIN) anzeigen lassen. So lassen sich neben dem aktuellen Verbrauchsstand tages-, wochen-, monats- und auch jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate (haushaltsgenau) einsehen. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt aus rein technischen Gründen nicht, da lediglich ein elektronisches Messwerk verbaut ist.
  • Das Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems und hat die Aufgabe, eine sichere Kommunikation in das Weiterverkehrsnetz zu gewährleisten. Die verschlüsselte Kommunikation richtet sich in Deutschland nach besonders strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Damit ist das in Deutschland etablierte Sicherheitsniveau von Smart Metern in Europa führend. Die Sicherheitsinfrastruktur ist so strukturiert, dass Verbindungen lediglich von innen nach außen aufgebaut werden. Jegliche Datenübertragung erfolgt über eine sichere Verbindung und nicht über das WLAN von Kundinnen und Kunden.

Warum werden sie eingesetzt (Rechtliche Grundlage)?

  • Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes.
  • Ob eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, richtet sich nach dem Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre

Ist der Einbau verpflichtend?

  • Ja, der Einbau ist für alle im Messstellenbetriebsgesetz genannten Fallgruppen verpflichtend.
  • Der Einbau wird deutschlandweit durchgeführt.

Wie bekomme ich freiwillig ein intelligentes Messsystem eingebaut?

  • Bitte melden Sie sich telefonisch über die 0391 / 587-2555 oder per E-Mail an Messstellenbetrieb@netze-magdeburg.de und hinterlassen uns die betreffende Zählernummer und Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns dann bezüglich eines Auftrages zum Wechsel des vorhandenen Zählers bei Ihnen.

Wozu dienen die digitalen Zähler? Welche Vorteile bieten Sie?

  • Mehr Verbrauchstransparenz
  • Mehr Verbrauchsbewusstsein
  • Mehr Kostentransparenz
  • Neue (variable) Stromtarife – neue Einsparmöglichkeiten
  • Mehr Energiewende

Mehr Infos zu den Vorteilen intelligenter Messsysteme

Wer erhält die Messwerte einer modernen Messeinrichtung?

  • Eine moderne Messeinrichtung hinterlegt verbrauchshistorische Daten der letzten 24 Monate im Speicher des Gerätes.
  • Bei modernen Messeinrichtungen werden nur historische Werte gespeichert, keine persönlichen Daten. Allerdings können die erhobenen Daten Aufschluss über das Verbrauchsverhalten, Lebensgewohnheiten, etc. geben.
  • Bei modernen Messeinrichtungen haben nur Sie Zugriff auf Ihre verbrauchshistorischen Daten.
  • Es gelten die technischen Richtlinien des Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.

Wer erhält die Messwerte eines intelligenten Messsystems?

  • Die Datenübertragung des intelligenten Messsystems nach außen erfolgt lediglich an die im Gesetz festgeschriebenen Unternehmen. Dazu gehören beispielweise Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber sowie Stromlieferanten. Ein Messstellenbetreiber ist das für den Einbau von Zählern zuständige Unternehmen, oftmals ist es der lokale Netzbetreiber. Ein Stromlieferant ist das Unternehmen, mit welchem die Kundinnen und Kunden ihren Tarif zur Stromlieferung abgeschlossen haben. Der Datenfluss ist im Gesetz sehr restriktiv, also stark einschränkend geregelt. So dürfen die Daten zum Zählerstand oder aktuellem Verbrauch zum Beispiel in keinem Fall für Werbezwecke verwendet werden.

Wie funktioniert die Datenerhebung?

  • Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln, verarbeiten und versenden. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der Photovoltaik-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.

Ist das persönliche Verbrauchsverhalten an der modernen Messeinrichtung einsehbar bzw. nachvollziehbar?

  • Nein, es ist auf dem Display wie bisher nur der aktuelle Zählerstand sichtbar. Die persönlichen Verbrauchsdaten sind mit Hilfe einer vierstelligen PIN geschützt. Diese können Sie bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber anfordern.
  • Dabei gelten die technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik

Wie hoch sind die Kosten?

  • Mit Novellierung des MsbG sind ab 2024 die Preisobergrenzen gesenkt worden. Für einen Haushalt mit hohem Stromverbrauch von ca. 6.500 Kilowattstunden im Jahr liegen die gesetzlichen Kosten dann beispielsweise bei 20 Euro jährlich. Für alle Pflichteinbaufälle von intelligenten Messsystemen gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes.
  • Die Aufstellung der aktuell geltenden Kosten finden Sie in unserem Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
  • Die Berechnung der Kosten erfolgt wie gewohnt über Ihren Lieferanten, sofern Sie mit diesem nichts anderes vereinbart haben. 

Sind Umbauten am Zählerschrank notwendig?

  • Die neue Messtechnik kommt an die Stelle des bisherigen Zählers. Üblicherweise passt ein intelligentes Messsystem, inklusive Smart-Meter-Gateway, in den bestehenden Zählerschrank.
  • Sind Umbauten am Zählerschrank oder der kundenseitigen elektrischen Anlage notwendig, so sind diese durch den oder die Eigentümerin bei einer Elektrofachfirma zu beauftragen und deren Kosten zu tragen.

Muss ich den Strom zahlen, den das intelligente Messsystem für seinen Betrieb verbraucht?

  • Nein, der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt

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Einverständniserklärung zum Zählerausbau

Plombenöffnungsmeldung

Messkonzepte