Messstellenverträge

Für die Durchführung des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bieten wir die unter dem Download aufgeführten Verträge an.

Sobald eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie oder Ihr Energielieferant mit dem Betreiber der Messstelle automatisch einen Messstellenvertrag. Als Anschlussnutzer schließen Sie mit uns einen Direktvertrag ab, wenn Ihr Stromlieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mit uns abwickelt. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für den Messstellenbetrieb einzeln berechnet.

Unser Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz steht Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung.

Unser aktuelles Kontaktdatenblatt ist auf der Seite Netznutzung – Verträge veröffentlicht.

Download

Gültig bis 30.06.2026

Messstellenvertrag für Anschlussnutzer

Widerrufsbelehrung zum Messstellenvertrag für Anschlussnutzer

Formblatt nach § 54 MsbG

Messstellenvertrag für Anlagenbetreiber

Messstellenvertrag für Lieferanten

Gültig ab 01.07.2026, BK6-24-125

Messstellenvertrag, Lieferanten-Version (MSV-LF)

Formblatt nach §54 MsbG