Für die Durchführung des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bieten wir die unter dem Download aufgeführten Verträge an.
Sobald eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie oder Ihr Energielieferant mit dem Betreiber der Messstelle automatisch einen Messstellenvertrag. Als Anschlussnutzer schließen Sie mit uns einen Direktvertrag ab, wenn Ihr Stromlieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mit uns abwickelt. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für den Messstellenbetrieb einzeln berechnet.
Unser Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz steht Ihnen unter dem Punkt Download zur Verfügung.
Unser aktuelles Kontaktdatenblatt ist auf der Seite Netznutzung – Verträge veröffentlicht.
Download
Gültig bis 30.06.2026
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer
Widerrufsbelehrung zum Messstellenvertrag für Anschlussnutzer
Messstellenvertrag für Anlagenbetreiber
Messstellenvertrag für Lieferanten
Gültig ab 01.07.2026, BK6-24-125