
Ausschreibung über die Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung für den Zeitraum 01.07.2026 bis 30.06.2031
Gemäß der Festlegung BK6-23-072 der Bundesnetzagentur vom 25.06.2024 sind Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen mit Hochspannungsebene verpflichtet, Dienstleistungen zur Spannungsregelung (Blindleistung) nach dem festgelegten Beschaffungskonzept zu beschaffen.
Die Netze Magdeburg GmbH schreiben auf dieser Grundlage zur Deckung ihres Bedarfs die Blindleistungserbringung aus.
Aktuelle Ausschreibung
Nummer der Bekannt-machung | Ende der Angebotsfrist | Ende der Zuschlagsfrist | Anzahl der bezuschlagten Angebote | Kumulierte Vorhalteleistung der bezuschlagten Angebote | Durchschnitt-licher Bewertungs-preis der bezuschlagten Angebote |
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Los 1_2025 | 31.08.2025 | 30.11.2025 |
Die Ausschreibungsunterlagen sind im Downloadbereich veröffentlicht.
Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Anbieter, der im Versorgungsgebiet der Netze Magdeburg GmbH am Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss alle erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet insbesondere, dass
- die Blindleistungsquelle an das Netz von Netze Magdeburg GmbH angeschlossen ist,
- die angebotene Blindleistungsquelle Blindarbeit und/oder bereitstellen kann, welche über die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze Magdeburg GmbH hinausgeht und
- das PQ-Diagramm der Blindleistungsquelle am Netzanschlusspunkt, in dem die gültigen TAB und das marktliche Potential kenntlich gemacht sind, der Netze Magdeburg GmbH mit dem Angebot vorgelegt wird.
Alle Voraussetzungen sind in den Ausschreibungsbedingungen der Netze Magdeburg GmbH zu Los 1_2025 im Downloadbereich veröffentlicht.
Abgabe
Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren teilnehmen. Ihr Angebot geben Sie ab, indem Sie das Dokument zur Angebotsabgabe aus dem Downloadbereich vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm (inkl. kenntlich gemachter TAB und marktlichem Potential) und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht einreichen.
Falls eine Preisobergrenze veröffentlicht wurde, werden die Netze Magdeburg GmbH Angebote, bei denen ein Angebotspreis oberhalb der Preisobergrenze liegt, nicht bezuschlagen.
Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Vertrag über die Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung zwischen dem bezuschlagten Anbieter und der Netze Magdeburg GmbH zustande.
Sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, können die Netze Magdeburg GmbH Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
Blindleistungsbereitstellung und -vergütung
Nach der Zuschlagserteilung stellt der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung bereit. Im Gegenzug erhält der Anbieter die vereinbarte Vergütung.
Download
Vertrag über die Erbringung der Systemdienstleistung Blindleistung Los 1_2025